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Die Tipps nach einem unverschuldeten Unfall im Straßenverkehr

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Wie verhalte ich mich nach einem unverschuldeten Unfall im Straßenverkehr? Wichtig ist auf alle Fälle ein Schadengutachten durch einen Kfz-Gutachter Fachmann erstellen zu lassen. Dieses wird zum einen für die Beweissicherung benötigt, um die Schuldfrage eindeutig zu klären, aber zum Beispiel auch um die Kosten für einen Ersatzwagen belegen zu können.

Ein Unfallgutachten benötigen Sie zudem, um ein repariertes Unfallfahrzeug weiterverkaufen zu können. Bei einem Verkauf sind entstandene Schäden nämlich zu belegen. Die Frage hierbei ist, wie hoch die sogenannte Merkantile Wertminderung ausfällt, also der Betrag, den das Unfallfahrzeug bei einem eventuellen Verkauf weniger Wert wäre. Ein Kfz-Sachverständiger stellt den Merkantilen Minderwert fest.

Sie dürfen einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen

In der Regel beauftragt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Sachverständigen (sofern die Bagatellgrenze überschritten wird). Sie haben bei einem Unfall durch Fremdverschulden aber auch das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zurate zu ziehen. Das gilt selbst dann, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bereits ohne Ihre Einwilligung einen Unfallgutachter bestellt hat. Die Kosten für das Gutachten müssen Ihnen erstattet werden. Des Weiteren haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen.

Fiktive Abrechnung und Werkstattwahl

Als Unfallgeschädigter dürfen Sie entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, oder sich die Reparaturkosten – auf Basis eines Schadengutachtens – erstatten zu lassen. In vielen Versicherungsverträgen ist Werkstattbindung festgelegt, weil man dadurch eine günstigere Versicherungsprämie bekommt. Wussten Sie jedoch, dass Sie bei einem unverschuldeten Unfall dennoch die freie Wahl der Werkstatt haben? Die Werkstattbindung bezieht sich nur auf Kaskofälle! Bei einer fiktiven Reparaturabrechnung kommt oft besser weg, wer in seinem Vertrag keine Werkstattbindung vereinbart hat, denn bei der Werkstatt Ihrer Wahl lässt sich unter Umständen ein höherer Kostenvoranschlag einreichen.

Recht auf ein Ersatzauto oder eine Nutzungsausfallentschädigung

Bis Ihr Auto Fahrzeug repariert ist oder Sie sich ein neues Fahrzeug beschaffen konnten, haben Sie das Recht auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Dieses können Sie sich beim nächstgelegenen Mietwagenverleiher mieten.

Sie können sich aber auch anstatt eines Ersatzwagens innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist von 1 bis 3 Tagen auf eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung entscheiden. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Modell und dem Alter des Fahrzeugs ab und liegt je nach Eingruppierung durch den Kfz Gutachter zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Der Schadengutachter entscheidet außerdem, wie lange die Nutzungsausfallentschädigung bezahlt wird – je nachdem, wie lange die Reparatur voraussichtlich dauern würde. Es spielt dabei übrigens keine Rolle, was für die Versicherung günstiger ist; sie muss das bezahlen, was Sie gerne haben wollen. Das Einzige, was zählt, ist der Nutzungswille, also dass Sie das Fahrzeug tatsächlich benötigen. Das müssen Sie glaubhaft machen können.

Wie Sie sehen, lohnt es sich in den meisten Fällen, einen Schadengutachter zu bestellen. Damit Sie nach einem unverschuldeten Unfall im Straßenverkehr auch wirklich zu Ihrem Recht kommen!

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